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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGBs.
Für die Teilnahme an einer Veranstaltung/Training von under
control - Motorrad Fahrertraining, Inhaber: Werner Modelmann
(nachstehend "UC" genannt) gelten nachfolgende Bedingungen:
1. Die Veranstaltungen von
UC sind keine Rennveranstaltungen und dienen nicht der Erzielung
von Höchstgeschwindigkeiten. Ziele der Veranstaltung sind die
Steigerung des Fahrkönnens, Verbesserung der Fahrtechnik und der
realistischen Selbsteinschätzung, sowie der Erhöhung der
Fahrsicherheit.
2. Die Anmeldung ist im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 145 bis 147 BGB)
verbindlich. Der Teilnahmevertrag kommt mit Zugang der
schriftlichen Teilnahmebestätigung durch UC beim Anmelder
zustande. Die Anmeldung zur Veranstaltung kann entweder über
einen Partner von UC oder direkt bei UC in telefonischer oder
schriftlicher Form erfolgen. Die Teilnahme Minderjähriger ist
nur mit schriftlicher Genehmigung der Erziehungsberechtigten
möglich. Der Anmelder kann verlangen, dass statt seiner bzw. dem
in der Anmeldung angegebenen Teilnehmer ein namentlich zu
benennender Dritter an dem Training teilnimmt, es sei denn, der
vom Anmelder benannte Dritte erfüllt nicht die in Ziffer 7
dieser Bedingungen aufgeführten Teilnahmebedingungen.
under control -
Motorrad Fahrertraining, Inhaber: Werner Modelmann
Mallertshofener
Str. 36c, D-85716 Unterschleissheim
Tel: +49 (0)89 890 44 380, Mobile: +49 (0)163 777 23 54
www.motorrad-unter-kontrolle.de,
info@motorrad-unter-kontrolle.de
Der Teilnahmepreis ist vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen. Es gelten die Zahlungsbedingungen auf der Rechnung.
Konto: 264644,
BLZ: 700 915 00, Volksbank Raiffeisenbank Dachau eG,
IBAN:
DE97700915000000264644, BIC: GENODEF1DCA
3. Die Preise sind den
aktuellen Veranstaltungsbeschreibungen zu entnehmen. Der
Anspruch beschränkt sich auf die in der
Veranstaltungsbeschreibung aufgeführten Leistungen. Ein Anspruch
auf den vollen Leistungsumfang kann nicht gewährt werden, da
Leistungen teilweise durch Dritte erbracht werden.
4. Gutscheine von Jochen Schweizer können nur eingelöst werden sofern im Vorfeld eine Terminbuchung mit UC stattgefunden hat. Die Jochen Schweizer Gutschein-Codes sind dem Veranstalter vor Veranstaltungsbeginn zu übermitteln. Liegt der Gutschein-Code zu Beginn der Veranstaltung nicht vor, ist die Teilnahme nur gegen Barzahlung des Teilnahmepreises vor Ort möglich.
Für Gutscheine die
von UC ausgestellt wurden gelten folgende Regeln:
Der Gutschein ist
3 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Ist ein Gutschein
abgelaufen wird der Geldwert auf Wunsch erstattet. In diesem
Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 Euro berechnet. Ist der
Gutschein noch gültig, hat der Kunde kein Recht auf
Barauszahlung. Für den Gutschein gilt der Geldwert des
Ausstellungstages. Der Gutschein kann nur für Dienstleistungen
eingelöst werden welche den Geldwert des Gutscheins nicht
übersteigen.
5. Soweit UC auf
schriftliche Anfrage des Anmelders bei Vorliegen zwingender
Verhinderungsgründe eine Umbuchung auf einen anderen verfügbaren
Termin vornimmt, ist bei Umbuchungen bis 30 Kalendertage vor
Trainingsbeginn keine Umbuchungsgebühr zu entrichten. Bei
Umbuchungen zu einem späteren Zeitpunkt gelten folgende
Stornobedingungen.
Bei Rücktritt vom
Vertrag werden statt des Teilnahmepreises folgende
Stornogebühren berechnet.
bis 21 Kalendertage vor
Trainingsbeginn: 25% des Teilnahmepreises, mindestens 25 Euro
bis 14 Kalendertage vor
Trainingsbeginn: 50% des Teilnahmepreises
ab 7 Kalendertage oder
unangekündigtem Nichterscheinen: 100% des Teilnahmepreises.
Dem Anmelder
bleibt der Nachweis vorbehalten, dass UC kein Schaden
entstanden ist oder dieser niedriger ist als die berechnete
Stornogebühr. Der Rücktritt bedarf zu seiner Wirksamkeit der
Schriftform (Bei Postversand gilt der Poststempel, bei Versand
per E-Mail das Eingangsdatum). Der bereits entrichtete
Teilnahmepreis wird an den Anmelder zurückerstattet. UC ist
berechtigt, die Stornogebühr gegen bereits entrichtete
Teilnahmepreise aufzurechnen.
6. UC behält sich das Recht
vor, das Fahrertraining aus wichtigen Gründen, z.B. wegen zu
geringer Teilnehmerzahl bis 5 Tage vor angesetztem Beginn der
Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen. Der Anmelder erhält
den Teilnahmepreis auf Wunsch voll erstattet. Umbuchungen sind
in diesem Fall kostenfrei. Weitergehende Ansprüche des Anmelders
und/oder Teilnehmers sind ausgeschlossen.
Der Veranstalter
behält sich jederzeit vor, aus Gründen der Sicherheit und
höherer Gewalt, den Ablauf zu ändern oder die Veranstaltung
abzubrechen. Bei Abbruch wird der Teilnahmepreis auf Wunsch
anteilig zurückerstattet. Beim Umbuchen auf eine andere
Veranstaltung wird der verbleibende Teil angerechnet. Wird die
Veranstaltung auf Grund Verschuldens des Teilnehmers vom
Veranstalter abgebrochen, ist eine Erstattung des
Teilnahmepreises ausgeschlossen.
7. Zur Teilnahme berechtigt
sind nur Personen, die zur Zeit des Fahrertrainings im Besitz
einer gültigen Fahrerlaubnis für die genutzten Fahrzeuge sind,
sowie für die kein behördlich angeordnetes Fahrverbot besteht.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die gültige Fahrerlaubnis vor
Antritt des Fahrertrainings vorzulegen. Ohne Vorlage einer
gültigen Fahrerlaubnis hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf
Teilnahme an dem Fahrertraining. Zur Teilnahme berechtigt sind
nur Personen die nicht unter dem Einfluss von Medikamenten,
Drogen oder Alkohol stehen, körperlich nicht eingeschränkt sind
sowie bei körperlicher Anstrengung nicht gefährdet sind.
Der Teilnehmer hat sich im Rahmen
des Fahrertrainings äußerst diszipliniert zu verhalten. Während
der Dauer des gesamten Trainings sind die Beauftragten von UC
dem Teilnehmer gegenüber weisungsbefugt. Aus Sicherheitsgründen
besteht während des Trainings für alle Teilnehmer, auch bei
Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr, überholverbot. Der
Teilnehmer kann von der Veranstaltung ausgeschlossen werden,
sofern UC sowie deren gesetzliche Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen während der Veranstaltung feststellen, dass
der Teilnehmer nicht oder nicht mehr zur Teilnahme geeignet ist,
ein Verstoß gegen eine dieser hier aufgeführten Regeln vorliegt,
der Teilnehmer durch sein Verhalten andere Teilnehmer und/oder
andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder die ordnungsgemäße
Durchführung der Veranstaltung durch sein Verhalten behindert
wird. Ein Anspruch auf Erstattung der Veranstaltungsgebühr ist
in diesem Fall ausgeschlossen.
8. Die Leistung von UC
umfasst die Durchführung des Fahrertrainings in Theorie und
Praxis, mit von den Teilnehmern gestellten Fahrzeugen, sowie
kursabhängig die Verpflegung und Unterbringung der Teilnehmer
(nur sofern extra in der Trainingsbeschreibung ausgewiesen). Der
Teilnehmer trägt für sein Fahrzeug die alleinige Verantwortung
dass sich das Fahrzeug in einwandfreiem technischem Zustand
befindet und allen gesetzlichen Anforderungen (z. B. StVO,
StVZO) entspricht. UC behält sich vor, den technischen Zustand
des Fahrzeugs zu überprüfen und das Fahrzeug bei Nichterfüllung
der Anforderungen von der Teilnahme auszuschließen. Ein Anspruch
auf Stellung eines Ersatzfahrzeugs oder auf die Erstattung des
Teilnahmepreises besteht nicht.
Nimmt der
Teilnehmer mit einem von ihm selbst gestellten Fahrzeug am
Training teil, so stellt er UC oder deren gesetzlichen Vertreter
und Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen aus der Beschädigung
dieses Fahrzeuges frei, auch solcher die eine berechtigte dritte
Person (Eigentümer, Halter etc.) geltend macht, es sei denn, der
Schaden wurde von UC oder deren gesetzlichen Vertreter und
Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
Sollte das vom Teilnehmer genutzte Fahrzeug während einer
Veranstaltung einen Schaden erleiden, wodurch eine weitere
Teilnahme an der Veranstaltung unmöglich wird (siehe Ziffer 8),
so entstehen dem Teilnehmer daraus keinerlei weitere Ansprüche,
gleich ob er den Schaden verschuldet hat oder dieser ohne sein
Verschulden eintrat.
9. Der Teilnehmer nimmt
grundsätzlich auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil. Dem
Teilnehmer sind die Gefahren, die im Umgang mit einem
motorisierten Fahrzeug bestehen, bewusst. Der Teilnehmer haftet
selbst für Schäden, die er sich selbst, anderen Personen,
Gegenständen oder der Natur zufügt. Der Teilnehmer ist für seine
Fahrweise und Streckenwahl selbst verantwortlich. Dies gilt auch
wenn er Trainingsvorschlägen von UC oder deren gesetzlichen
Vertreter und Erfüllungsgehilfen folgt. Die Straßenverkehrs-
Ordnung (StVO) muss in jeder Situation eingehalten werden. Der
Veranstalter noch dessen Erfüllungsgehilfen können für das
Fehlverhalten anderer Gruppenteilnehmer haftbar gemacht werden.
Für die oben genannten Schäden nur, sofern der Schaden durch UC
deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht wurde. Für einen Schaden des
Teilnehmers haften UC oder deren gesetzlichen Vertreter und
Erfüllungsgehilfen nur, soweit der Schaden durch diese Personen
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
10. Für die Einhaltung von
Pass-, Zoll-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, sowie der StVO
und StVZO, sowie weiteren Gesetzen ist der Teilnehmer alleine
verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung der
Gesetze und Bestimmungen dem Teilnehmer oder anderen entstehen,
gehen alleine zu Lasten des Verursachers.
11. Für sämtliche
gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung ist ausschließlicher Gerichtsstand der
Firmensitz des Veranstalters. Der gleiche Gerichtsstand gilt,
wenn der Anmelder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist. Streitigkeiten, die sich aus oder im
Zusammenhang mit oder aus dem Teilnahmevertrag ergeben,
unterstehen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
12. Der Teilnehmer erklärt
sich damit einverstanden, dass Bilddokumentationen auf denen er
zu sehen ist und angegebene personenbezogene Daten vom
Veranstalter oder Beauftragten zum Zwecke der Bearbeitung der
Anmeldung, der Kundenbetreuung sowie Firmeneigene Werbezwecke
(z.B. Internetpräsenz) verwertet und genutzt werden dürfen. Zu
dieser Regelung besteht ein schriftliches Widerrufsrecht. Es
werden keine Daten an Dritte weitergegeben.
13. Mündliche
Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt
werden. Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser AGBs hat nicht
die Unwirksamkeit der gesamten AGBs zur Folge.
Stand: 19.09.2011
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